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"...ich konnte in mir ungeahnte Geduldsreserven entdecken, die ich jetzt zu nutzen weiß."
ehemaliger Freiwilliger
BFD und Hartz IV
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BFD und Hartz IV
Hallihallo,
da meine örtliche Arge ups sorry das örtliche Jobcenter mir keine vernünftigen Auskünfte geben kann werde ich es mal hier versuchen.
Ich habe eine Fortbildung als Betreuungsassistent gemacht und bin nun schon länger auf der Suche aber da jeder zweite Träger im Moment diese Fortbildung anbietet wird massiv über den momentanen Bedarf ausgebildet.
Ich kann jetzt in einem Pflegeheim als "Bufdi" zum 1.12 anfangen (die wollen mich, haben aber keinen BA Platz frei
)
Frage ist nu kann das Jobcenter das ablehnen?
und gibt es irgendjemanden hier der mir sagen kann ob imemr noch das Taschengeld von 60€ aktuell ist oder ob die Änderung auf 175€ im Monat bereits aktuell ist?
Danke und grüße
Andi
Wuppertal
da meine örtliche Arge ups sorry das örtliche Jobcenter mir keine vernünftigen Auskünfte geben kann werde ich es mal hier versuchen.
Ich habe eine Fortbildung als Betreuungsassistent gemacht und bin nun schon länger auf der Suche aber da jeder zweite Träger im Moment diese Fortbildung anbietet wird massiv über den momentanen Bedarf ausgebildet.
Ich kann jetzt in einem Pflegeheim als "Bufdi" zum 1.12 anfangen (die wollen mich, haben aber keinen BA Platz frei

Frage ist nu kann das Jobcenter das ablehnen?
und gibt es irgendjemanden hier der mir sagen kann ob imemr noch das Taschengeld von 60€ aktuell ist oder ob die Änderung auf 175€ im Monat bereits aktuell ist?
Danke und grüße
Andi
Wuppertal
Das Jobcenter darf Dir den BFD nicht verbieten!
Zitat:
Da das Gesetz also die beiden Freiwilligendienste FSJ/FÖJ auf der einen und BFD auf der anderen Seite gleich behandeln will, ist die Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst wie die Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund i.S.d. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht. Folglich ist der Bezieher von Arbeitslosengeld II, der am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, in dieser Zeit nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de ... i-sgb.html
Zitat:
Da das Gesetz also die beiden Freiwilligendienste FSJ/FÖJ auf der einen und BFD auf der anderen Seite gleich behandeln will, ist die Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst wie die Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund i.S.d. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht. Folglich ist der Bezieher von Arbeitslosengeld II, der am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, in dieser Zeit nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de ... i-sgb.html
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